Die Hausübergreifenden Meldebeauftragten von KOLPING JUGENDWOHNEN

Ansprechpersonen bei Grenzverletzungen und Übergriffen

Liebe*r Bewohner*in,
du hast eine Situation erlebt oder mitbekommen, in der Grenzen bei dir selbst oder bei einer anderen Person überschritten wurden?
Melde diesen Vorfall bei uns!
Wir nehmen dich ernst und bearbeiten deine Meldung.

Unsere gemeinsame E-Mail Adresse lautet: meldung@kolping-jugendwohnen.de

Wer wir sind und was unsere Aufgabe ist:

Wir sind die hausübergreifenden Meldebeauftragten. Das heißt, wir sind dafür da, dich zu unterstützen, wenn du Situationen erlebt hast, in denen bei dir oder bei einer anderen Person Grenzen überschritten wurden. Wir arbeiten in verschiedenen Häusern des Kolping Jugendwohnens, du kannst uns kontaktieren.

Außerdem gibt es auch in deinem Haus geschulte Mitarbeiter*innen. Ihre Kontaktdaten hängen im Haus aus, du kannst auch sie direkt kontaktieren.

Was kann eine Grenzverletzung sein?

Wenn ein Mensch die körperliche, psychische Grenze von einem anderen Menschen überschreitet oder die Person in eine Situation bringt, die sich für sie unangenehm anfühlt, ist das eine Grenzverletzung. Eine Grenzverletzung muss nicht immer direkt ein sexueller Übergriff oder sexualisierte Gewalt sein.
Sie geschehen meist aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit. Ob ein Verhalten grenzverletzend ist, ist für jeden Menschen unterschiedlich.
Jeder Mensch entscheidet für sich, ob ein Verhalten eines anderen Menschen die eigene Grenze verletzt. Wenn jemand eine Grenzverletzung gemacht hat, ist es wichtig, das zu sagen. Die andere Person kann sich dann entschuldigen und das Verhalten ändern.

Was kann ein Übergriff sein?

Ein Übergriff bezeichnet eine Handlung, bei der jemand gegen die Rechte oder den Willen einer anderen Person verstößt. Es handelt sich dabei um ein Verhalten, das die körperliche und psychische Unversehrtheit einer anderen Person verletzt. Ein Übergriff kann verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel:

  • Körperlicher Übergriff: Wenn jemand eine andere Person körperlich angreift, wie bei einem Schlag, Tritt, festhalten oder einer anderen gewaltsamen Handlung.
  • Sexueller Übergriff: Dies umfasst unangemessene oder unerwünschte sexuelle Handlungen, die ohne Einverständnis der betroffenen Person durchgeführt werden.
  • Psychologischer Übergriff: Hierbei handelt es sich um emotionalen Missbrauch, wie etwa das absichtliche Herabsetzen, Manipulieren oder Einschüchtern einer Person.
  • Verbaler Übergriff: Hierunter fallen beleidigende, erniedrigende oder herabwürdigende Aussagen oder Drohungen.

Ein Übergriff ist somit in der Regel ein aggressives oder schädliches Verhalten. Dies geschieht meist bewusst. Er kann sowohl in persönlichen als auch in sozialen oder beruflichen Kontexten auftreten und wird häufig als kriminelles oder moralisch verwerfliches Verhalten angesehen.